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Fehlende Markierung für Velostreifen

Bei der Einfahrt zum Coop Bau+Hobby haben Velofahrer Vortritt vor den kreuzenden Automobilisten. In diesem Bereich sollte der Veloweg farblich markiert werden, wie z.B. an der Chamerstrasse in Zug bei der Abfahrt zum Hafen.

Erstellt am: 19.8.2022

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Offizielle Antwort
Gemäss Weisung des UVEK (gestützt auf die Signalisationsverordnung) darf die rote Einfärbung nur in Verbindung mit der Markierung eines Radstreifens angebracht werden. Ausserhalb von Radstreifen - wie hier bei einem kombinierten Fuss-/Veloweg - ist diese Markierung unzulässig. (Die Markierung beim Hafen hat ihren Ursprung noch vor Inkrafttreten dieser Weisung).
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