Veloverbot auf Gehweg
Wie auch in nördliche Richtung ab St. Johannes-Strasse, wurde hier der Gehweg entlang der Allmenstrasse mit einem Veloverbot belegt. Bei Anlässen (Fussballspiele / Eishockey-Match) kann das Verkehrsaufkommen hoch sein. Was für erwachsene Velofahrer dank der Velostreifen auf der Allmendstrasse kein Problem darstellen sollte, wird für Kinder schnell gefährlich. Als Elternteil, der mit Kind und Velo unterwegs ist, würde ich auch lieber den Gehweg nehmen. Darum finde ich das Verbot hier fehlplatziert, zumal genügend Platz vorhanden wäre, so dass sich langsame Velofahrer und Fussgänger begegnen können.
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Offizielle Antwort
Auch ohne das Verbotsschild wäre das Befahren des Fusswegs hier verboten. Seit Januar 2021 dürfen zwar Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Velo fahren, aber nur, wenn weder Velowege noch Velostreifen vorhanden sind. Entlang der kommunalen Allmendstrasse gilt daher eine Benutzungspflicht für den vorhandenen Velostreifen.
Kanton Zug
6.4.2023