Kein Vortritt für Velos in 30 Zone
Die Einbahnstrasse ist in der 30er-Zone für den Gegenverkehr geöffnet, aber am Ende des Strassenabschnittes im Gegenverkehr 'kein Vortritt' für Radfahrende beim Einbiegen in eine Querstrasse markiert. Dies führt nun öfters zu verwirrenden und auch gefährlichen Situationen, da in 30er-Zonen normalerweise der Rechtsvotritt gilt. Diese Markierung ist seit 2012 nicht mehr zulässig, wurde aber von der KP gestützt.
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