Überholen bei Verkehrsinseln…
Der Veloweg ist nicht durchgehend gekennzeichnet. Er verschwindet laaange vor der Verkehrsinsel resp. der Bushaltestelle. Trotzdem wird man gerne und regelmässig von Autofahrern auf Höhe der Verkehrsinsel überholt, wozu es meistens (Abhängig von der Autogrösse) genügen Platz gäbe.
ABER; dadurch dass der Streifen fehlt, wird man je nach Waghalsigkeit und Unsicherheit des Autofahrers an den Randstein gedrängt.
Bitte diese Velostreifen vervollständigen.
Wurde dieser Spot verbessert?
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Offizielle Antwort
Im Bereich von Fahrbahnhaltestellen für Busse dürfen Velostreifen nicht durchgezogen werden, da haltende Busse diese immer befahren und blockieren müssten. Dies könnte zu kritischen Situationen für Velofahrende führen. Neben Fussgängerschutzinseln (oder Inseln, die das gefährliche Überholen der stehenden Busse verhindern sollen) ist der Fahrstreifen häufig nur 3 Meter breit – auch hier darf kein Velostreifen durchgezogen werden, da dieser (aufgrund der engen Platzverhältnisse) vom motorisierten Verkehr immer befahren werden müsste. Dies würde die Gefahr für Velofahrende erhöhen. Die vorliegende Anordnung entspricht daher den gängigen Richtlinien.
Kanton Zug
23.4.2024
velopol
30.4.2024
elmo
15.5.2024